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AGB

  1. Bei Schlechtwetter wie Regen, Schnee oder vereisten Flächen, können sich vereinbarte Termine verschieben.​

  2. Bei dennoch gewünschten Zwangsabbau übernimmt die Gerüstfirma keine Haftung für witterungsbedingte Schäden, wie z.B. Dübel-Auswaschungen, Vereisung oder ähnliche Beeinträchtigungen.

  3. Die erforderlichen Genehmigungen und die Nutzung des Gehsteigs (z.B. Sondernutzungserlaubnis) sind vom Auftraggeber einzuholen.

  4. Bei bestehenden Fassaden, an denen keine Sanierungsarbeiten durchgeführt werden (zB.  Dachbodenausbauten) kann es durch das Bohrarbeiten zu Verschmutzungen kommen. Für diese wird keine Haftung übernommen.

  5. Das Gerüst muss vor dem Abbau von grobem Schmutz befreit werden. Falls dies nicht erfolgt, wird eine kostenpflichtige Reinigung durchgeführt und weiter verrechnet. 

  6. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind und nachträglich vom Auftraggeber gewünscht werden, werden nach Absprache gesondert verrechnet.

  7. Für beschädigtes oder abhandengekommenes Gerüstmaterial ist voller Ersatz zu leisten. Gleiches gilt für Schäden am Gerüst, die durch Brand oder sonstige Einwirkungen entstehen.

  8. Nach erfolgter Abnahme des Gerüsts wird für Unfälle oder Schäden, die infolge nachträglicher Änderungen durch Dritte entstehen, keine Haftung übernommen. Alle Änderungen am Gerüst dürfen ausschließlich von unseren Mitarbeitern oder mit unserem ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen werden. Es darf nur von der LION´S Gerüstbau GmbH abgebaut oder umgebaut werden.

  9. Jeder Mitarbeiter einer Fremdfirma, der das Gerüst betritt, muss sich vorab von dessen Sicherheit überzeugen. Falls die Sicherheit des Gerüstes durch Manipulationen oder andere Einflüsse gefährdet erscheint, ist dies unverzüglich zu melden. In diesem Fall darf das Gerüst keinesfalls betreten werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

  10. Deckungsrücklass wird nur nach Absprache berücksichtigt. Teil- und Schlussrechnungen werden nicht anerkannt.

  11. . Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufmaß nach der Gerüststellung. Es werden 2,00m über Traufhöhe abgerechnet.

  12. Für Schäden an Glas oder Fenstern wird keine Haftung übernommen.

  13. . Für den Auf- und Abbau muss bauseits eine geeignete Ladezone vorhanden sein. Wir weisen darauf hin: Bei nicht vorhandener Ladezone wird unser Mehraufwand in Form von Regiezeit verrechnet.

  14. Der Untergrund muss eben und tragfähig sein, ein Geländeausgleich bei unebenem oder abfallendem Gelände wird gesondert verrechnet.

  15. Bei der Aufstellung auf einer Feuermauer, einem Foliendach, oder geflammten Flächen sowie ähnlichen Untergründen kann es zu Beschädigungen kommen, für die keine Haftung übernommen wird. Eine ausreichende Schutzmaßnahme durch den Bauherrn wird vorausgesetzt.

  16. Der gewünschte Aufstelltermin muss mind. 21 Tage im Voraus und der gewünschte Abbautermin 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden, zwecks Terminkoordination.

  17. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die LION´S Gerüstbau GmbH bei Zahlungsverzug Mahnkosten verrechnet.  Zudem ist LION`S Gerüstbau berechtigt, den Vertrag bei Zahlungsverzug oder Nichteihaltung der AGBs mit sofortiger Wirkung aufzulösen und das Gerüst auf Ihre Kosten abbauen und zurückholen zu lassen.

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